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Fremdsprachenaufenthalt

An der Kantonsschule Musegg Luzern ist ein vierwöchiger Fremdsprachenaufenthalt im Verlauf der Ausbildung obligatorisch. Studierende mit dem Grundlagenfach Französisch können den Fremdsprachenaufenthalt in einem französischen oder englischen Sprachgebiet absolvieren, Studierende mit dem Grundlagenfach Italienisch in einem italienischen oder englischen Sprachgebiet.
Einerseits sollen die Studierenden während mindestens vier Wochen die Gelegenheit haben, ausschliesslich in der Fremdsprache zu kommunizieren. Andererseits geht es darum, mit der Fremdsprache eine andere Kultur sowie neue Denkweisen kennen und schätzen zu lernen, denn eine Fremdsprache ist immer ein Schlüssel zu den Menschen, die sie sprechen. Ein Fremdsprachenaufenthalt fördert zudem die Motivation, die jeweilige Fremdsprache auch nachher im Unterricht zu vertiefen.

Grundsätze

  • Um wirklich von diesem Aufenthalt zu profitieren, ist es äusserst wichtig, dass die Studierenden während mindestens vier Wochen ausschliesslich in der Fremdsprache kommunizieren. Aufenthalte in Begleitung Deutschschweizer Kolleginnen und Kollegen sind zu vermeiden.
  • Reisen, Strand- oder Zeltferien gelten nicht als Fremdsprachenaufenthalt.
  • Grundsätzlich wird erwartet, dass die Studierenden den Aufenthalt selbstständig organisieren. Wir beraten sie gern, können aber keine Verantwortung für den Erfolg des Aufenthaltes übernehmen.
  • Die Schule stellt den Studierenden Kataloge von Sprachschulen (vor der Bibliothek des Museggschulhauses) und nach Möglichkeit auch empfehlenswerte Adressen zur Verfügung. Die Adressen werden regelmässig aktualisiert und sind auf dem Intranet Studierende abrufbar.


Folgende Schlüsselfragen sollen den Studierenden bei der Überprüfung verschiedener Varianten helfen:

  • Spricht mein Umfeld ausschliesslich französisch / italienisch / englisch oder sind auch die deutsche oder andere Sprachen vertreten?
  • Werde ich vermutlich viel Gelegenheit zum Sprechen haben (z.B. mit Kindern oder Kundschaft) oder werde ich viel allein sein oder allein arbeiten?


Der Studierenden absolvieren den Fremdsprachenaufenthalt in der Regel Ende 2. Gymnasialklasse. Er kann aber auch Ende 3. Gymnasialklasse durchgeführt werden.
Der Fremdsprachenaufenthalt des Schuljahres 2010/11 findet vom Montag, 27. Juni 2011 bis Freitag, 22. Juli 2011 statt.